Verwaltungsratsmandate

Der Verwaltungsrat (VR) ist gemäss Definition für die Aufsicht über das Unternehmen zuständig. Seine Aufgaben sind im Obligationenrecht festgeschrieben. Er führt die Geschäfte selbst, oder er überträgt die Aufgaben einer Geschäftsleitung. Im Wandel der Zeit beinhaltet ein Verwaltungsratsmandat nicht nur eine «Verwaltung», sondern fordert «Nähe» zum Tagesgeschäft. Die Geschäftsleitung erfüllt einen Auftrag. Der Auftraggeber ist der VR. FRÜHER waren VR Mandate wohl eher ein Amt für Würdenträger. Die Erfahrung und vor allem die Bekanntheit der Person wurde hoch gewichtet. Aktives eingreifen ins Tagesgeschäft waren nicht die Regel. HEUTE ist Nähe zur Geschäftsleitung gefragt und dort wo es der Verantwortungsbereich erfordert: Führungsstärke. Unsere Kernkompetenz bei der Wahrnehmung von VR-Mandaten liegt in der Führung, den Personal- und Organisationsthemen, dem Beschaffungswesen und dem Tagesgeschäft. Unser Anspruch ist derjenige, mit unserer Erfahrung im Dialog verbindlich zu kommunizieren. Ziele dürfen nicht mehr inhaltlich, sondern müssen resultatorientiert im Fokus stehen. Der Gewinn besteht darin, dass Menschen mit Freude im Unternehmen «leben», Ihre Aufgaben erfüllen und in der Summe die gesetzten Ziele erreicht werden.